Anbieterbedingungen
Bedingungen für gewerbliche Anbieter (B2B) · Stand: Juli 2026
Ergänzend gelten die AGB. Diese Bedingungen enthalten die Pflichtangaben der P2B-Verordnung (EU 2019/1150) sowie Bezüge zum Digital Services Act (DSA).
§ 1 Geltung, Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Brandifly UG (haftungsbeschränkt) (Betreiberin der Marke „Koaora") und dem gewerblichen Anbieter. Der Anbieter handelt in Ausübung seiner gewerblichen/selbstständigen Tätigkeit.
(2) Koaora ist Vermittlungsplattform (§ 2 AGB) und nicht Partei des Vertrags zwischen Anbieter und Planner.
§ 2 Registrierung, Verifizierung
(1) Anbieter registrieren ein Anbieterkonto und durchlaufen ein Onboarding (Profil, Kategorie, Rechtsform, Rechnungs-/Steuerdaten, mind. ein Listing) sowie das Stripe-Connect-Onboarding (KYC).
(2) Koaora kann Anbieter verifizieren; nur verifizierte Anbieter sind öffentlich sichtbar/buchbar. Die Verifizierung erfolgt teils automatisch (u. a. Stripe-charges_enabled als Identitätsanker), teils manuell. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme/Verifizierung.
(3) Der Anbieter sichert zu, zur Erbringung seiner Leistungen berechtigt zu sein (Gewerbe, Erlaubnisse, Versicherungen, insb. bei Catering: Lebensmittelrecht/Hygiene).
§ 3 Listings, Inhalte, Rechte
(1) Der Anbieter ist für Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte (Texte, Bilder, Preise, Pakete) selbst verantwortlich und garantiert, die erforderlichen Nutzungsrechte an Bildern zu besitzen.
(2) Der Anbieter räumt Koaora ein einfaches, für Betrieb/Bewerbung der Plattform erforderliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein.
§ 4 Provision, Early Access, Auszahlung
(1) Für vermittelte Buchungen erhält Koaora eine Provision von 10 % des Auftragswerts (netto vom Anbieteranteil).
(2) Gründungspartner / Early Access: Für die ersten Anbieter ist die Provision 0 % für einen befristeten Zeitraum — Slot ≤ 1000: 12 Monate, Slot > 1000: 3 Monate, beginnend mit dem ersten Listing. Danach gilt die reguläre Provision (10 %). Max. 1000 Gründungspartner-Slots.
(3) Die Auszahlung erfolgt über Stripe Connect an das hinterlegte Anbieterkonto, abzüglich Provision und etwaiger Stripe-Gebühren.
(4) Über die Provision erhält der Anbieter eine Gutschrift/Abrechnung (§ 14 UStG).
§ 5 Pflichten des Anbieters, Umgehungsverbot
(1) Anfragen zeitnah bearbeiten, vereinbarte Leistungen ordnungsgemäß erbringen.
(2) Keine Umgehung: über Koaora angebahnte Buchungen nicht bewusst an der Plattform vorbei abschließen, um die Provision zu umgehen. Kontaktdaten werden auf öffentlichen Flächen nicht angezeigt (Disintermediation).
(3) Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften (Steuer, Gewerbe, Verbraucherschutz, DSGVO gegenüber eigenen Kunden).
§ 6 Ranking-Transparenz (P2B Art. 5)
(1) Die Reihenfolge der Anbieter/Listings in Suche und Marktplatz richtet sich nach folgenden Hauptparametern: Relevanz zur Suchanfrage (Kategorie, Ort/Umkreis, Kapazität, Eventtyp), Verifizierungsstatus, Vollständigkeit/Qualität des Profils, Bewertungen sowie Aktualität/Reaktionszeit.
(2) Bezahlte Platzierung: Derzeit keine bezahlte Besserplatzierung. Sollte dies eingeführt werden, wird es gekennzeichnet und hier offengelegt (P2B Art. 5 Abs. 3).
§ 7 Beschwerde- & Mediationsweg (P2B Art. 11–12)
(1) Internes Beschwerdemanagement: Anbieter können Beschwerden an hello@koaora.com richten; die Bearbeitung erfolgt binnen angemessener Frist.
(2) Für die außergerichtliche Streitbeilegung benennt Koaora zwei Mediatoren (P2B Art. 12) — [wird ergänzt].
§ 8 Melde-/Kontaktstelle für rechtswidrige Inhalte (DSA)
Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten (Profile/Bewertungen) richten Sie an hello@koaora.com. Koaora prüft und entfernt rechtswidrige Inhalte; ein Beschwerde-/Widerspruchsverfahren wird bereitgestellt.
§ 9 Sperrung, Einschränkung, Kündigung (P2B Art. 4)
(1) Koaora kann Listings/Konten einschränken, aussetzen oder beenden bei Verstößen (u. a. falsche Angaben, Umgehung, rechtswidrige Inhalte, wiederholte Nichterbringung, gescheiterte Verifizierung/KYC).
(2) Bei Beendigung erhält der Anbieter eine Begründung und, bei Aussetzung/Einschränkung, grundsätzlich eine Vorankündigung gemäß P2B Art. 4.
(3) Der Anbieter kann jederzeit ordentlich kündigen (Kontolöschung), unbeschadet laufender Buchungen.
§ 10 Haftung, Freistellung
(1) Der Anbieter haftet für seine Leistungen und Inhalte selbst und stellt Koaora von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten/Leistungen resultieren.
(2) Die Haftung von Koaora richtet sich analog § 9 AGB (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, sonst begrenzt).
§ 11 Änderungen der Bedingungen (P2B Art. 3)
Änderungen werden mit einer Frist von mind. 15 Tagen vorab mitgeteilt; der Anbieter kann in dieser Frist kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig (Kaufleute) — der Sitz von Koaora. Im Übrigen gilt eine salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.