Transparenz & Ranking
Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/1150 (Platform-to-Business, „P2B") · Stand: Juli 2026
Koaora ist ein Vermittlungsmarktplatz zwischen Eventplanern und Event-Dienstleistern („Anbietern"). Auf dieser Seite legen wir offen, nach welchen Kriterien Anbieter-Listings im Marktplatz angezeigt und sortiert werden, wie wir mit bezahlter Platzierung umgehen und welchen Beschwerde- und Mediationsweg Anbieter nutzen können. Für die vertraglichen Grundlagen gelten ergänzend die Anbieterbedingungen.
1. Wie Anbieter im Marktplatz sortiert werden
Die Reihenfolge der angezeigten Listings ergibt sich aus zwei Ebenen: einer Zugangsvoraussetzung (wer überhaupt erscheint) und der Grundsortierung (in welcher Reihenfolge). Zusätzliche, vom Nutzer selbst gesetzte Filter grenzen die Treffer ein, verändern die Rangfolge aber nicht.
a) Zugangsvoraussetzung (Hauptparameter)
Im öffentlichen Marktplatz werden ausschließlich Listings angezeigt, die
- aktiv geschaltet sind (der Anbieter hat das Listing veröffentlicht) und
- verifiziert sind (Koaora hat die Identität bzw. Angaben des Anbieters geprüft).
Nicht verifizierte oder inaktive Listings erscheinen nicht in der öffentlichen Suche. Die Verifizierung ist damit der stärkste Einzelparameter: ohne sie ist ein Listing unabhängig von allen anderen Merkmalen nicht sichtbar.
b) Grundsortierung (Hauptparameter)
Innerhalb der sichtbaren Listings ist die Standardreihenfolge chronologisch nach Erstellungsdatum — das zuletzt hinzugefügte Listing zuerst (absteigend nach Anlagedatum). Es gibt derzeit keine Gewichtung nach Bewertung, Anzahl der Rezensionen, Buchungshäufigkeit, Umsatz oder Zahlungen an Koaora. Bewertung, Preis, Entfernung und ähnliche Merkmale fließen nicht automatisch in die Rangfolge ein.
c) Nutzergesteuerte Filter (keine Rangwirkung)
Eventplaner können die Ergebnisliste selbst eingrenzen. Diese Filter entscheiden nur, ob ein Listing zum jeweiligen Suchwunsch passt, nicht über seine Position innerhalb der Trefferliste:
- Kategorie (z. B. Location, Catering, Musik)
- Ort und Umkreis (Distanzberechnung per Luftlinie zum gesuchten Ort)
- Veranstaltungsdatum (an diesem Tag bereits belegte/blockierte Anbieter werden ausgeblendet)
- Location-Typ, Eventart, Kapazität, Budget, Mindestbewertung
- Umschalter „Nur verifiziert" (im öffentlichen Marktplatz ohnehin Standard)
- Freitext-Suche (Name, Ort, Stichworte/Tags)
Nach Anwendung der Filter bleibt die unter b) beschriebene chronologische Grundreihenfolge erhalten. Die Trefferliste wird zur besseren Übersicht seitenweise dargestellt (Paginierung).
2. Bezahlte Platzierung / bevorzugte Darstellung
(1) Koaora bietet derzeit keine Möglichkeit, gegen Bezahlung eine bessere Platzierung oder bevorzugte Sichtbarkeit im Marktplatz zu erhalten. Es gibt keine gesponserten Plätze, keine bezahlten Boosts und keine Anzeigen, die zwischen den regulären Suchtreffern erscheinen. Die Höhe der an Koaora gezahlten Servicegebühr bzw. Provision hat keinen Einfluss auf das Ranking.
(2) Sollte künftig eine bezahlte Platzierung eingeführt werden, werden entsprechende Listings gemäß den Vorgaben der P2B-Verordnung deutlich als bezahlt/gesponsert gekennzeichnet, und diese Seite wird um eine Beschreibung des jeweiligen Einflusses auf das Ranking ergänzt.
3. Beschwerde- & Mediationsweg für Anbieter
Anbieter haben nach Art. 11 der P2B-Verordnung Anspruch auf ein internes Beschwerdemanagement sowie auf den Zugang zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation).
a) Internes Beschwerdemanagement
Beschwerden — etwa zu Ranking, Verifizierung, Kontosperrung, Abrechnung oder Vertragsbedingungen — richten Anbieter formlos an:
Brandifly UG (haftungsbeschränkt) · Koaora
Kirchheimer Straße 33A, 67297 Marnheim
E-Mail: hello@koaora.com
Ablauf: Wir bestätigen den Eingang, prüfen den Sachverhalt individuell und teilen das Ergebnis in klarer, verständlicher Sprache mit. Die Bearbeitung erfolgt kostenlos.
[⚖️ ANWALT] Konkrete Bearbeitungs-/Antwortfrist (angemessener Zeitraum), Eskalationsstufen und Aufbewahrungs-/Berichtspflichten zum Beschwerdeaufkommen sind noch verbindlich festzulegen.
b) Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung)
Führt das interne Verfahren zu keiner Einigung, benennt Koaora nach Art. 12 der P2B-Verordnung Mediatoren, mit denen wir zu einer außergerichtlichen Beilegung bereit sind.
[⚖️ ANWALT] Benennung von mindestens zwei geeigneten Mediatoren (Name/Anschrift/Zuständigkeit), Regelung der Kostenteilung sowie Gerichtsstand/anwendbares Recht sind noch verbindlich zu ergänzen.
4. Änderungen der Geschäftsbedingungen
(1) Änderungen der für Anbieter geltenden Bedingungen (einschließlich der hier beschriebenen Ranking-Parameter) kündigen wir gemäß Art. 3 der P2B-Verordnung im Voraus an — auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail bzw. im Anbieterdashboard) und mit angemessener Vorlaufzeit vor Inkrafttreten.
(2) [⚖️ ANWALT] Konkrete Vorankündigungsfrist (nach P2B mindestens 15 Tage, ggf. länger je nach Umfang der Änderung), Ausnahmen (gesetzliche Pflichten, Gefahrenabwehr) sowie das Kündigungs-/Widerspruchsrecht des Anbieters innerhalb der Frist sind noch verbindlich festzulegen.
(3) Reicht ein Anbieter innerhalb der Ankündigungsfrist ein neues Listing ein oder nutzt die Plattform weiter, kann dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen gelten, soweit gesetzlich zulässig.
Fragen zu dieser Transparenzseite? Sie erreichen uns über die unter Abschnitt 3 a) genannten Kontaktdaten. Ergänzend gelten das Impressum, die AGB und die Anbieterbedingungen.